Obleute

Die Gartenobleute und ihre Stellvertreter

Jede Gartenanlage hat eine(n) Obfrau/-mann und eine(n) Stellvertreter(in). Diese haben folgende Aufgaben:

 

    • Die Erhaltung und Verbesserung der Gartenanlagen
    • Die Pächter zur Einhaltung des Unterpachtvertrages, der Gartenordnung und der, von den ständigen Vereinsorganen gefassten Beschlüssen, anzuhalten.
    • Den Vorstand über alle wichtigen Geschehnisse zu informieren und wenn erforderlich, dessen Entscheidung zu verlangen.
    • Die Organisation und Leitung der Gemeinschaftsarbeit, sowie die Nachweisführung über die geleisteten Arbeitsstunden der Pächter im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit.

Derzeit sind folgende Personen in der Verantwortung: